Aber wie sieht es mit den steuerlichen Folgen aus?

Neues Gesetz
Seit dem 01.01.2023 sind Online-Betreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) dazu verpflichtet, bestimmte Transaktionen den Finanzbehörden zu melden. 🕵
Sind auch meine Secondhand-Geschäfte davon betroffen?
Wenn ihr mehr als 30 Verkäufe tätigt oder mehr als 2.000 € Umsatz erzielt, ist die jeweilige Plattform dazu verpflichtet, dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen. 🫣
Unterliegen die Verkäufe auch automatisch der Einkommensteuer?
Es kommt darauf an. 🙄 Soweit ihr nur in geringfügigem Umfang Gebrauchtwaren veräußert, habt ihr zumeist nichts zu befürchten. Wenn jedoch eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, kann sich das schnell ändern. 🫢
Fazit
Also im Zweifel lieber einen Steuerberater konsultieren 🤭
Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
StB Yannik Jakob