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Kleinanzeigen, Vinted, Momox – der Verkauf von Secondhand-Ware boomt 🚀

Aber wie sieht es mit den steuerlichen Folgen aus?

Neues Gesetz

Seit dem 01.01.2023 sind Online-Betreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) dazu verpflichtet, bestimmte Transaktionen den Finanzbehörden zu melden. 🕵

Sind auch meine Secondhand-Geschäfte davon betroffen?

Wenn ihr mehr als 30 Verkäufe tätigt oder mehr als 2.000 € Umsatz erzielt, ist die jeweilige Plattform dazu verpflichtet, dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen. 🫣

Unterliegen die Verkäufe auch automatisch der Einkommensteuer?

Es kommt darauf an. 🙄 Soweit ihr nur in geringfügigem Umfang Gebrauchtwaren veräußert, habt ihr zumeist nichts zu befürchten. Wenn jedoch eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, kann sich das schnell ändern. 🫢

Fazit

Also im Zweifel lieber einen Steuerberater konsultieren 🤭

Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

StB Yannik Jakob

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