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Ohne Nachweise läuft gar nichts❗🙅

Getreu diesem Motto sind die Angaben eines Steuerpflichtigen durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Aber muss ein Steuerpflichtiger direkt bei der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung Belege mitschicken?

Nein ❌ Seit dem Jahr 2017 hat der Steuerpflichtige nur eine Vorbehaltspflicht, d.h. er muss Belege nur nach Aufforderung dem Finanzamt übersenden. 😮‍💨

Wie lange soll ein Steuerpflichtiger die Belege aufbewahren?

Es ist empfehlenswert, die entsprechenden Belege bis zum Ende der Festsetzungsverjährung aufzubewahren. ⌛

Gilt dies für alle Steuerpflichtige?

Nein ❌ Für Selbständige, Gewerbetreibende und Besserverdiener (ab 2027!) können sich nach dem Handelsrecht oder der Abgabenordnung auch längere Aufbewahrungspflichten ergeben. 😒

Fazit

Also bevor die Belege in der Mülltonne landen, lieber nochmal abwägen! 🚮

Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

StB Yannik Jakob

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