Getreu diesem Motto sind die Angaben eines Steuerpflichtigen durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Aber muss ein Steuerpflichtiger direkt bei der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung Belege mitschicken?
Nein ❌ Seit dem Jahr 2017 hat der Steuerpflichtige nur eine Vorbehaltspflicht, d.h. er muss Belege nur nach Aufforderung dem Finanzamt übersenden. 😮💨
Wie lange soll ein Steuerpflichtiger die Belege aufbewahren?
Es ist empfehlenswert, die entsprechenden Belege bis zum Ende der Festsetzungsverjährung aufzubewahren. ⌛
Gilt dies für alle Steuerpflichtige?
Nein ❌ Für Selbständige, Gewerbetreibende und Besserverdiener (ab 2027!) können sich nach dem Handelsrecht oder der Abgabenordnung auch längere Aufbewahrungspflichten ergeben. 😒
Fazit
Also bevor die Belege in der Mülltonne landen, lieber nochmal abwägen! 🚮
Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
StB Yannik Jakob