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Philipp, Jannick und Henrik – Wenn der Name zum Sicherheitsrisiko wird 🫣

Ab dem 09. Oktober 2025 müssen sämtliche europäische Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Dieses sog. Verification of Payee (VoP) trifft neben Einzelunternehmen auch Privatpersonen, die unterschiedliche Schreibweisen ihres Namens über sich ergehen lassen müssen.

Warum ist die gesetzliche Änderung wichtig?

✅ Erhöhte Sicherheit

Die neuen Verifikationsmaßnahmen sorgen dafür, dass Zahlungen nur an tatsächliche Empfänger geleistet werden.🔥

✅ Betrugsprävention

Mit verbesserten Kontrollmechanismen wird das Risiko von betrügerischen Transaktionen deutlich reduziert .🕵‍♀️

✅ Vertrauen und Transparenz

Durch die strikteren Verifizierungsmaßnahmen können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sicherer und vertrauensvoller mit ihren Finanztransaktionen umgehen. 💯

Fazit

Also bei der nächsten Überweisung bitte nochmal checken, ob der Zahlungsempfänger richtig eingetippt wurde. Inwieweit kleine Tippfehler von den Finanzinstituten toleriert werden, bleibt abzuwarten. Aber wie immer gilt der Grundsatz: Mögliche Risiken sind frühzeitig zu eliminieren! 😁

Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

StB Yannik Jakob

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