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Ich will Immos 🏡, ich will Dollars 💸 🎶

Dieser Ohrwurm von Nina Chuba schweigt jedoch über die Frage, wie die Veräußerung von Immobilien steuerlich zu behandeln ist, was wir heute besprechen wollen:

Welche Wirtschaftsgüter fallen unter die (steuerpflichtigen) privaten Veräußerungsgeschäfte?

Grundsätzlich fallen hierunter Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte wie z.B. das Erbbaurecht und das Gebäude, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre beträgt. 🕖

Im Umkehrschluss ist also ab einer Haltefrist von mehr als 10 Jahren die Veräußerung einer Immobilie steuerfrei?

Ja, soweit die obigen Voraussetzungen erfüllt sind und sich das Objekt im Privatvermögen befindet, ist die Veräußerung steuerfrei. 😍

Gibt es Ausnahmen von der Haltefrist?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen genügt es, wenn das Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. 🏡

Klingt doch eigentlich easy oder❓

Auf den ersten Blick schon 👀 aber wer von der Überführung aus dem Betriebsvemögen, der Fußstapfentheorie sowie der Drei-Objekt-Grenze noch nichts gehört hat, sollte sich vielleicht doch besser steuerlich beraten lassen 😉

Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

StB Yannik Jakob

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