Mit dem neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter („Aktivrentengesetz“) lohnt sich das Arbeiten im Alter seit dem 1. Januar 2026 mehr denn je. Hier ein kurzer Überblick über die neue Regelung:

Wer profitiert von der Aktivrente?
✅ 1. Erreichen der Regelaltersgrenze
Begünstigt sind nur Personen, welche die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten haben – in den meisten Fällen 67 Jahre. 💯
✅ 2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Aktivrente gilt ausschließlich für nichtselbständige Arbeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Folglich sind Selbständige, Freiberufler und Minijobber nicht begünstigt. 😢
✅ 3. Richtiger Zeitraum
Der Steuerbonus gilt erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze – eine rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen.
Was bringt die Aktivrente konkret?
✅ Steuerfreiheit bis 2.000 € monatlich
Arbeitslohn bis 2.000 € pro Monat (also 24.000 € jährlich) bleibt vollständig nach § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerfrei. 💰
✅ Kein Progressionsvorbehalt
Im Gegensatz zu Lohnersatzleistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld unterliegt die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Trotz Steuerfreiheit erhöht sich der persönliche Steuersatz nicht. 🤩
✅ Mehr Netto sofort
Die Steuerfreiheit wirkt direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren – kein Warten auf die Steuererklärung, mehr Netto jeden Monat. 💶
Klingt das nicht fast zu schön, um wahr zu sein?
Ein kleiner Haken bleibt: So attraktiv die Steuerfreiheit auch ist – Sozialversicherungsbeiträge fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin an. 😞 Eine Ausnahme gilt lediglich für die Rentenversicherung: Hier sind die Beiträge künftig ausschließlich vom Arbeitgeber zu entrichten.
Das obenstehende Foto wurde mittels künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Der veröffentlichte Kurzbeitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
StB Yannik Jakob